Tafelwein

Während man früher unter Tafelwein Tischweine verstand, die man vorrangig zum Essen bei Tische, also zum "Tafeln", verwendete, bezeichnet dieser Begriff heute nach EU-Bestimmungen die unterste Güteklasse der Weine, unterhalb der Qualitätsweine; Landwein gilt als gehobener Tafelwein. Tafelweine sind meist einfache, anspruchslose Schoppenweine mit geringem Alkoholgehalt (vorgeschriebener Mindestalkohol 6 Vol.-% in Weinbauzone B, 5 Vol.-% in A), meist angereichert; sie dürfen keine Lagennamen tragen und brauchen sich keiner amtlichen Prüfung zu unterziehen. Die Tafelweine spielen in Deutschland eine untergeordnete Rolle (unter 10% der gesamten Weinerzeugung).

Traubenernte


Traubenernte. In Mitteleuropa findet die Weinlese Ende September bis Ende Oktober statt, in südlichen Ländern eine bis drei Wochen früher. Die Ernte von Spät- und Auslesen zieht sich bis Mitte November hin. Eisweine können nur nach dem ersten Frost bei -8° C gelesen werden, der oft erst im November oder Dezember eintritt.

Trester

Die nach dem Pressen in der Kelter zurückbleibende Masse aus Beerenschalen, Kernen und Kämmen. Im Durchschnitt kann man mit etwa 25 kg Trester aus 100 Litern Maische rechnen. Trester wird zu Tresterschnaps weiterverarbeitet oder als organischer Dünger verwendet.

Trocken

Weine, die keine geschmacklich erkennbare Restsüße besitzen. Nach weingesetzlichen Bestimmungen ist diese Bezeichnung nur dann zugelassen, wenn der Wein höchstens 2 g/l mehr Zucker als Säure, jedoch maximal 9 g/l Zucker pro Liter enthält. Ein trockener Wein mit einem Säuregehalt von 5,5 g/l (5,5 Promille) darf also höchstens einen Zuckergehalt von 7,5 g/l aufweisen. Hat er jedoch 8 g Säure, darf der Zuckergehalt trotzdem nur bei 9 g/l liegen, da hier der Grenzwert für die Bezeichnung "trocken" liegt. Für Diabetikerweine gelten andere Bestimmungen. "Trockener" Schaumwein und Sekt dürfen 17-35 g/l Restsüße enthalten.

   
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